AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Messe- und Eventbau Andreé

Anwendungsbereich

Alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungen, Lieferungen, Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

Ein Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn die Offerte von Messe- und Eventbau Andreé durch den Kunden schriftlich oder mündlich bestätigt wird oder wenn der Kunde nicht innert 10 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Messe- und Eventbau Andreé Wiederspruch erhebt.   

Preise

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die angegebenen Preise ab Werk oder Lager von Messe- und Eventbau Andreé, exkl. MwSt. und exkl. Verpackung.

Bei Messen oder Kongresse sind, sofern nichts anderes vereinbart, alle Kosten und Gebühren seitens der Messegesellschaften und dem Organisator (z.B. Standbauverlängerungen, Standfläche, Elektrizität, Technik allg., Abhängungen, Leerguteinlagerung, Wasseranschlüsse, Abfallentsorgung, Logistikkosten vor Ort etc.) nicht enthalten.

Zusatzleistungen erhalten durch eine erneute Auftragsbestätigung oder durch die Unterschrift des Auftragsgebers ihre Gültigkeit. Zusätzliche Montageleistungen, die während der Aufbauzeit in Auftrag gegeben werden mit einem Stundensatz von CHF 95.‐ abgerechnet.

Jede Veränderung auf Veranlassung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten. Skizzen, Entwürfe, Satz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten die vom Auftraggeber veranlasst worden sind, können verrechnet werden, auch wenn ein schriftlicher Auftrag nicht erteilt wird.

 Zahlungen

Die Zahlungsziele werden mit der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung vereinbart und verstehen sich rein netto, ohne Abzüge. Ab dem Verfalldatum kann ein Verzugszinns von 5% erhoben werden. Wurden Akontozahlungen vereinbart und vor Aufbaubeginn nicht beglichen, behält sich Messe- und Eventbau Andreé vor vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Im Falle der Nichtbezahlung durch den Auftraggeber besteht ein retentionsrecht an allen Messe- und Eventbau Andreé anvertrauten beweglichen Sachen.

Mietmaterial

Mietpreise beziehen sich auf die vereinbarte Mietdauer. Das Mietmaterial ist zum vereinbarten Zeit zurückzugeben. Der Mieter haftet für eine verspätete Rückgabe. Der Mieter haftet für jede Beschädigung und jeden Mangel an der Mietsache. Er haftet ebenfalls für Verlust oder Untergang der Mietsache im Rahmen des Wiederbeschaffung‐bzw. Wiederherstellungswert. Reist der Kunde nach Messeende ab, so sind alle mobilen Gegenstände wie Stühle, Hocker, Prospektständer sowie alle Multimedia und Cateringgeräte soweit wie möglich, in den Kabinen zu verschließen und die Übergabe des Schlüssels mit dem Montageteam zu vereinbaren. 

Kosten für die Reinigung bei außergewöhnlicher Verschmutzung von wiederverwendbaren Mietgegenständen werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Es ist Sache des Mieters, die Materialien samt Zubehör gegen alle Risiken zu versichern. Die Transportversicherung ist nur dann über Messe- und Eventbau Andreé abgeschlossen, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt ist. Die Leistungen im Schadenfall richten sich nach dem Reglement der Versicherung.

Lieferzeit und Lieferverzug 

Messe- und Eventbau Andreé verpflichtet sich, die Mietobjekte und/oder den Stand in einwandfreiem, dem Verwendungszweck entsprechendem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit dem Kunden zu übergeben. Dieser ist verpflichtet, den Zustand der Mietobjekte / des Standes zu prüfen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen. Beanstandungen und Reklamationen der gelieferten bzw. zurückgenommenen Materialeine sind sofort, d.h. unmittelbar bei Übernahme bzw. Rückgabe anzubringen. Ansonsten gelten die Materialien als in mängelfreiem Zustand übergeben. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich den Stand und die Mietobjekte zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückgegeben werden. Ein allfälliges retentionsrecht des Auftraggebers am Stand oder einzelnen Objekten davon gegenüber Messe- und Eventbau Andreé wird ausgeschlossen. 

Wird unsere Lieferung durch einen unabwendbaren, von uns nicht zu vertretenden Zustand verzögert oder unmöglich gemacht (z.B. Höhere Gewalt, Verschiebung von Eventdaten), sind wir für die Dauer der Behinderung und ihrer Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Schadenersatzansprüche sind gegen uns ausgeschlossen. 

Hat sich Messe- und Eventbau Andreé zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die zwecks Transports durchführende Person übergeben worden ist.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit Übergabe an den Transporteur (z.B. Post) hat Messe- und Eventbau Andreé den Vertrag erfüllt. Das Transportrisiko liegt ausschließlich beim Besteller. 

Sicherheitsvorkehrungen / Verpflichtungen des Kunden   


Kabinen, Vitrinen Möbelstücke sind und nicht andere abschließbare einbruchssicher. Schließmechanismen dienen lediglich als Einbruch Hemmer im psychologischen Sinne. Es wird daher dringend die Bestellung einer Standbewachung empfohlen. Es wird dem Kunden außerdem empfohlen, sowohl die vollständige Mietsache ( Messestand ) als auch Ausstellungsstücke oder ähnliches in geeigneter Weise zu versichern. Messe- und Eventbau Andreé haftet nicht, für vom Auftraggeber ( Kunden ) am Stand hinterlassene Gegenstände. 

Grafiken und andere Unterlagen, die von uns im Auftrag des Kunden anzufertigen, anzubringen oder aufzustellen sind, liegen in der Verantwortung des Kunden. Wir prüfen weder eine eventuelle Verletzung von Schutzrechten, noch die Richtigkeit der Unterlagen. Für vom Kunden angelieferte oder freigegebene Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt Messe- und Eventbau Andreé keine Verantwortung. Der Auftraggeber stellt uns von allen eventuellen Schadenersatzansprüchen Rechtsverstöße oder Schreib- und Farbfehlern frei. 

Gewährleistung

Bei unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, bei Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, falscher Wartung, unsachgemäßer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen ist jede Haftung von Messe- und Eventbau Andreé ausgeschlossen. 

Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur vereinbarten und termingerechten Zahlung. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

Urheberrecht und sonstige Schutzrechte 

Die Entwurfsunterlagen, die Planungs‐, Zeichnungs‐, Fertigungs‐ und Montageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung bleiben unser geistiges Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt ohne unsere Zustimmung die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht berechtigt, daraus Nachbauten zu erstellen. 

Verstößt der Auftraggeber gegen die Urheberrechte oder Schutzrechte, so hat er eine Vertragsstrafe in der Höhe von bis zu 80 % des zwischen den Parteien vereinbarten Entgelts für die Realisierung, mindestens jedoch CHF 5.000,00 zu bezahlen. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet. Ansprüche auf Unterlassung bleiben davon unberührt.   

Auch nach Zahlung des vereinbarten Preises, verbleiben die Urheberreche bei Messe- und Eventbau Andreé, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Wir sind berechtigt, kostenlos und ohne gesonderte Zustimmung des Kunden Bildmaterial der gelieferten Leistungen zu veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu nutzen.

Reduktion oder Annullierung von Aufträgen


Reduziert oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag, so hat die Messe- und Eventbau Andreé Anspruch auf das Honorar für die bereits geleisteten Arbeiten und Aufwendungen und auf Wiedergutmachung allenfalls entstandener Schäden. Messe- und Eventbau Andreé kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden.

Bei einem Rücktritt von Drittleistungen beziehen sich die Reduktions‐ und Annullierungsbedingungen auf die AGBs des Drittleisters.   

Verwahrung von Materialien + Transporte


Die Messe- und Eventbau Andreé keinerlei durch übermäßiger Sofern Messestände, Einzelteile davon, sonstige Gegenstände, die Eigentum des Auftraggebers sind, bei uns eingelagert werden, haften wir dafür im Umfang unserer Betriebs‐ und Haftpflichtversicherung, soweit uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.   

Für Lagerschäden an Grafiken liegt die Haftung beim Auftraggeber. 

Bei der Einlagerung von Gegenständen bei Messe- und Eventbau Andreé jeder Art kommt ein Mietvertrag für Geschäftsräumlichkeiten gem. OR zustande. 

Zusatzbestimmungen für den Bereich Event‐ und Marketing

Leistungen, die in den Leistungsbeschreibungen nicht enthalten sind, wird Messe- und Eventbau Andreé erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden ausführen. 

Der Kostenrahmen ist unverbindlich veranschlagt. Messe- und Eventbau Andreé ist verpflichtet, eine Überschreitung des Kostenrahmens um mehr als 10 % dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen, sobald die Überschreitung voraussehbar ist. 

Für den Fall, dass die sofortige Erbringung dieser Leistung für die Verwirklichung des vorliegenden Vertrages erforderlich und eine vorherige Abstimmung mit dem Kunden nicht möglich ist, darf Messe- und Eventbau Andreé vor Abstimmung mit dem Kunden die Leistung erbringen oder in Auftrag geben, soweit der Kostenrahmen um nicht mehr als  10 % überschritten wird.   

Anwendbares Recht, Gerichtsstand


Alle Vereinbarungen mit der Messe- und Eventbau Andreé unterstehen ausschließlich schweizerischem Recht. Gerichtsort ist Pratteln, Kanton Basel-Land.